Weihnachtsferien & Kalenderjahr 2023

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

ich leite folgende Informationen des Bildungsministeriums betreffend der bevorstehenden Weihnachtsferien und des Startes im Kalenderjahr 2023 an Sie weiter:

  1. Testen bei Symptomen

    Nach § 2 Absatz 2 Schul-Corona-Verordnung ist bei Vorliegen von mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen, wie zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, eine Testung in der Häuslichkeit mittels eines Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine erneute Testung an jedem weiteren zweiten Tag notwendig. Nach einem negativen Testergebnis ist das Betreten der Schule und der schulischen Anlagen gestattet. Nutzen Sie hierfür gerne die durch das Bildungsministerium zur Verfügung gestellten Selbsttests. Gerade in der Zeit zwischen Advent und neuem Jahr sollten die Schülerinnen und Schüler ausreichend mit Selbsttests ausgestattet werden, sodass auch nach dem Treffen mit Freunden und Verwandten ein Eintrag einer Corona-Infektion in die Schule verhindert wird.

  2. Empfehlung zum Tragen einer Maske

    Auch wenn der Selbsttest negativ ist, bedeutet dies nicht, dass man gesund ist. Wer sich krank und nicht in der Lage fühlt, zu unterrichten, beziehungsweise als Schülerin und Schüler den Unterricht zu besuchen, sollte zuhause bleiben. Wer sich trotz bestehender Symptome für den Arbeitsalltag gewappnet sieht, sollte aus Rücksicht auf die Mitmenschen, jedenfalls in Innenräumen, weiter die Maske nutzen. Eine Pflicht besteht hierzu zurzeit nicht.

  3. Corona Regelungen im neuen Jahr

    Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung bleibt auch im neuen Jahr bei seinem Leitsatz „unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“. Die 7. Schul-Corona Verordnung gilt daher auch im neuen Jahr und das Phasenmodell kann wie gewohnt weiter genutzt werden. Es wird daher nach derzeitiger Lage auch keine gesonderte Schutzphase mit erweiterten Regeln geben. Stattdessen gilt weiter das Prinzip der Eigenverantwortung, bei dem jeder und jede dazu aufgerufen ist, die grundlegenden Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und regelmäßiger Lüftung von Räumlichkeiten (sogenannte „AHAL-Regeln“) zu beachten. Jede Person hat in eigener Verantwortung das persönliche Risiko einer Infektion und das von Kontaktpersonen abzuschätzen.

S. Wagner
Schulleiterin

Informationen

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

zur Zeit sind auch an unserer Einrichtung sehr viele Kinder erkrankt. Auch Lehrpersonal ist betroffen. Zur Aufrechterhaltung der Beschulung werden Lerngruppen zusammengelegt und auch Begleitpersonal zur Aufsichtsführung herangezogen.

Singekurs und Zirkusprojekt fallen bis zum Beginn der Weihnachtsferien aus. Leider müssen wir auch die Konzertabende des Singekurses absagen. Es finden also am 13.und 15. Dezember KEINE Auftritte statt!

Ich bitte um Beachtung!

Wir beabsichtigen ein "Weihnachtsgedenkkonzert" im Januar aufzuführen.

Genauere Informationen folgen!

 

Trotz allem wünschen wir eine genussvolle Adventszeit!

S. Wagner
Schulleiterin