Sehr geehrte Erziehende,

ich heiße Sie auf der Internetseite der Grundschule Teterow willkommen. Hier erhalten Sie stets, oft tagesaktuell, die wichtigsten Informationen zum Geschehen an der Schule.

Für Sie zur Zeit am bedeutsamsten: Die Informationen auf dem Weg zur Einschulung im Schuljahr 2023/2024.

Bleiben Sie optimistisch und lassen Sie uns gemeinsam einen gelungenen Schulstart für die Kinder organisieren!

Mit freundlichen Grüßen
S. Wagner
Schulleiterin

Aktuelle Informationen

27.01.2023

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

aufgrund vieler Nachfragen zum Einschulungstag, gebe ich hier bekannt: Am 01.09.2023 finden die Schulaufnahmefeiern am NACHMITTAG statt. Es wird 2 Durchgänge geben: 14.30Uhr und 16.00Uhr.

S. Wagner
Schulleiterin

Voraussetzungen für Schulaufnahme

OBERSTE VORAUSSETZUNGEN
sind Kindliche Neugier, Freude am Entdecken und Erkennen der Welt

Kategorien von Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart:

1. Selbstständigkeit und Selbstbedienung

2. Sprachliche Fähigkeiten (Nicht nur Einwortsätze als Antwort!, vorgelesene Geschichten inhaltlich erfassen und in logischer Reihenfolge in mehreren Sätzen wiedergeben, eigene Anliegen und Wünsche formulieren und an Personen richten, zu Bildern erzählen, altersgerechter Wortschatz)

3. Fonologische Bewusstheit (Hörvermögen in Bezug auf die gesprochenen Worte, Unterscheidungsvermögen von Lauten)

4. Artikulation (deutliches Sprechen aller Laute, angemessene Lautstärke beim Sprechen, kennen und beherrschen der „Mundwerkzeuge“- Zunge, Zähne, Lippen)

5. Logisches Denkvermögen, erste mathematische Einsichten

6. Umweltwissen

7. Bewegungsfreudigkeit

8. Musische und künstlerische Fähigkeiten, gestalterisches Wirken

9. Sozialverhalten, soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit

10. Personale Kompetenzen (emotionale Stabilität, Bewältigung von kritischen Situationen)

Rückstellung vom Schulbesuch / Vorzeitige Schulaufnahme

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

im nachfolgenden Text finden Sie Informationen für Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch sowie auf vorzeitige Schulaufnahme.

In den Anweisungen zur Einschulung des Staatlichen Schulamtes Rostock heißt es:

„Gemäß des Schulgesetzes M- V § 43 Absatz 1 beginnt die Schulpflicht für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der örtlich zuständigen Schule im Ergebnis des Verfahrens zur Schulaufnahme. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Zurückstellungen vom Schulbesuch erfolgen entsprechend des § 43 Absatz 2 des Schulgesetzes M-V nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen, die einen erfolgreichen Schulbesuch nicht erwarten lassen. Die Inklusionsstrategie der Landesregierung sieht vor, dass Zurückstellungen vom Schulbesuch auf Ausnahmefälle begrenzt werden. Sie erfolgen nach Antragstellung der Erziehungsberechtigten nur noch bei nachgewiesenen medizinischen Indikationen (medizinischer Befund muss durch die Erziehungsberechtigten vorgelegt werden). Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der örtlich zuständigen Schule.“