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Aktuelle Informationen

Schulanfänger 2023: Aktuelle Informationen

Hinweisschreiben aus dem Bildungsministerium

Sehr geehrte Sorgenberechtigte,

im Hinweisschreiben des Bildungsministeriums bezüglich der Coronamaßnahmen wurde mir am 24.01.23 Folgendes mitgeteilt:

1) Maskenpflicht im ÖPNV
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat die Aussetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 2. Februar 2023 beschlossen. Die derzeitige Entwicklung der Pandemie lässt die eindeutige Tendenz zu einer endemischen Lage hin erkennen, die Möglichkeiten der Lockerungen beziehungsweise Aufhebungen der Schutzmaßnahmen zulässt. Für die Schülerinnen und Schüler dieses Landes gilt mithin, dass ab dem 2. Februar 2023 keine Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulweg bei der Nutzung von Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs getragen werden muss. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bleibt jedoch im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung immer möglich. In diesem Zusammenhang sollte stets beachtet werden, dass eine solche Schutzmaßnahme nicht nur effektiv einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entgegengewirkt, sondern zugleich Schutz gegen anderweitige derzeit grassierende akute respiratorische Erkrankungen bieten kann. Infolgedessen verbleibt es bei der Empfehlung, bei unvermeidlichen Aufeinandertreffen von größeren Gruppen von Schülerinnen und Schülern auf Schulwegen eine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

2) Selbsttests für die Ferienzeit
Mit Blick auf die nahenden Winterferien im Land werden die Schülerinnen und Schüler durch Ihre Schule bitte mit genügend Selbsttests für die Häuslichkeit ausgestattet. Allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht eine ausreichende Anzahl an Selbsttests zur Verfügung, sodass jederzeit eine auch anlassunabhängige Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 möglich bleibt. In diesem Zusammenhang wird auf die weitergehend vorgesehene Teststrategie der Landesregierung hingewiesen. Bis auf weiteres verbleibt es im zweiten Schulhalbjahr bei anlassbezogenen Testungen in der Häuslichkeit.

3) Anwendungsbereich des erweiterten Phasenmodells
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass sich die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Phasenmodells, neben den coronabedingten auch auf weitere krankheitsbedingte Einschränkungen, als geeignetes Instrument zur Bewältigung des Schulalltags erwiesen hat. Dementsprechend wird der Zeitraum der erweiterten Anwendung des Phasenmodells über das Ende des ersten Schulhalbjahres hinaus vorerst bis zu Beginn der Osterferien verlängert. Gleichwohl geht mit oben genannter Verlängerung eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl an Abfragen der Phasenmeldungen einher. Die Abfragen seitens des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung M-V reduzieren sich von derzeit drei auf nunmehr zwei Meldungen je Woche; der Donnerstag entfällt hierfür jeweils. Somit müssen die Beschulungsphasen in Zukunft lediglich montags und mittwochs den Staatlichen Schulämtern übermittelt werden.

4) Betretungsverbot bezüglich des Schulgeländes
Es verbleibt bis auf weiteres bei dem Verbot des Betretens des Schulgeländes für an COVID[1]19 erkrankte Personen. Liegen für eine COVID-19 Infektion typische Symptome vor, wie etwa Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, ist in der Häuslichkeit eine Selbsttestung durchzuführen, die bei anhaltender Symptomatik alle zwei Tage zu wiederholen ist. Erst bei negativem Testergebnis ist der Besuch wieder gestattet. Bei positivem Ergebnis der Selbsttestung darf die Schule erst wieder nach einem negativen PCR-Test beziehungsweise nach Beendigung einer behördlich angeordneten Isolationspflicht betreten werden.

5) Befreiungsmöglichkeit vom Präsenzunterricht
Nach Einschätzung des RKI besteht die Möglichkeit der Übertragung des Coronavirus SARS[1]CoV-2 durch die Schülerinnen und Schüler über die Schule in den häuslichen Bereich. Aus diesem Grund erfolgt noch einmal der Hinweis darauf, dass Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen, die zu einer Personengruppe mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung (gemäß RKI) gehören, auf Antrag bei der unteren Schulbehörde vom Besuch der Schule befreit werden können (§ 48 Absatz 2 SchulG - 3 - M-V). In diesem Fall wird in Distanz beschult. Die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe ist glaubhaft zu machen und im Zweifel kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Dies gilt entsprechend, sofern im Haushalt Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder etc. mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Bestehen bereits Anträge, können diese durch die zuständige Schulbehörde fortgeschrieben werden, was im Einzelfall durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu prüfen ist.

 

S. Wagner
Schulleiterin

Teststrategie

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

auch wenn das neue Jahr schon einige Tage alt ist, wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen an dieser Stelle alles Gute für 2023!

Heute informiere ich Sie über die weiterführende Teststrategie. Es gilt das anlassbezogene Testen wie im Dezember auf dieser Seite beschrieben. Aus diesem Grund geben wir am 02.02.2023 erneut Testsets (5er-Packs) mit. Diese haben ein Ablaufdatum 25.03.2023. Ich bitte dies zu beachten!

Fehlende Schüler erhalten die Sets, wenn das Zeugnis durch Sorgeberechtigte oder durch Bevollmächtigte bei der Klassenleitung am Tage der Zeugnisausgabe sowie im Schulsekretariat ab 06.02.2023 bis einschließlich 16.02.2023, werktäglich zwischen 9.00 und 11.00 Uhr, abgeholt wird.

S. Wagner
Schulleiterin

Stellen

Wir haben offene Stellen an unserer Schule.

Mehr Informationen

Unterrichts-und Pausenzeiten

1. BLOCK:
8.00 Uhr- 9.40Uhr*
- 1. Hofpause -

3. Stunde:
10.00 Uhr-10.45 Uhr
- kleine Pause -

4. Stunde:
10.55Uhr-11.40 Uhr
- 2. Hofpause -

5. Stunde:
11.55Uhr-12.40 Uhr
- kleine Pause -

6. Stunde:
12.50 Uhr-13.35 Uhr

*(Innerhalb dieses Blocks ist 10 min Frühstückspause, die je nach Stundenplan individuell in den Klassen festgelegt wird. Rechnerisch gilt auch hier das Maß von 45 min für eine Unterrichtsstunde, insbesondere für Schüler, die erst mit der 2. Stunde Ihren Schultag beginnen.)