März 2023

Elternsprechtag des Schuljahres 2022/2023

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

wir geben den Elternsprechtag des Schuljahres hier bekannt, um berufstätigen Sorgeberechtigten die Möglichkeit zu geben, den Termin langfristig einzuplanen. Das Anmeldeformular erhalten Sie am 13.04.2023 als „Einlage“ im Hausaufgabenheft.

S. Wagner
Schulleiterin

Einladung an alle Sorgeberechtigten

Sehr geehrte Eltern,

am 26.04.2023, in der Zeit von 14.30 – 16.30 Uhr, findet an der Grundschule Teterow der Elternsprechtag des Schuljahres 2022/2023 statt.

Sie haben an diesem Nachmittag Gelegenheit mit allen Lehrerinnen*/ Lehrern und der Schulleitung ins Gespräch zu kommen und Auskünfte zur Lernentwicklung Ihres Kindes sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten zu erlangen. Dieser Sprechtag stellt auch eine Beratungsmöglichkeit in Auswertung des Halbjahreszeugnisses sowie zum anstehenden Schuljahresabschluss dar.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie uns mitzuteilen, wen Sie sprechen möchten und zu welchem Themenbereich.

S. Wagner
Schulleiterin

Einladung zur Mitgliederversammlung des Schulfördervereins

Einladung zur Mitgliederversammlung des Schulfördervereins:

Mehr Informationen

Informationen aus dem Bildungsministerium

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

anbei finden Sie Informationen aus dem Bildungsministerium zum Ausklang der Pandemie und zu damit einhergehenden Regelungen für das Schulleben.
Ich bitte auch das Phasenmodell zu beachten, das auch andere Erkrankungssituationen umfasst.

Entsprechend diesen geltenden Regelungen werden am 30.03.2023 pro SchülerIn 5 Testsets ausgegeben.

S. Wagner
Schulleiterin

 

Leitlinien „Eigenverantwortung und Sicherheit“

1. Grundsatz
Grundsätzlich gilt, dass jede Person selbst für ihre Gesundheit verantwortlich ist und entscheidet, wie sie sich am besten schützt. Es ist die Aufgabe der Schule, für ein Umfeld zu sorgen, indem jede und jeder ihrem und seinem eignen Sicherheitsbedürfnis nachkommen kann, aber nicht das Gefühl hat, dass er oder sie dem Sicherheitsbedürfnis anderer nachkommen muss. Wie bereits vor der Pandemie gilt der Grundsatz „Wer krank ist, bleibt zuhause.“ weiterhin. Die Abwägung ist dabei durch jeden selbst vorzunehmen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre können und sollten dabei wesentliche Entscheidungsgrundlage sein.

2. Masken
Eine Maskenpflicht besteht im schulischen Kontext nicht mehr. Jede Person entscheidet selbst, ob sie eine Maske trägt. Dies gilt auch für die Schülerbeförderung. Von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird das Tragen insbesondere in zwei Konstellationen empfohlen. Zum einen im Fall einer allgemeinen ARE-Welle (Erkältungskrankheiten), wenn enger Kontakt zu anderen Personen im Innenraum besteht. Zum anderen, wenn man selbst erkältungstypische Symptome aufweist, dennoch keinen gesundheitlichen Zustand aufweist, der ein Fernbleiben aus der Schule, nach eigener Wahrnehmung, rechtfertigen würde.

3. Selbsttests
Eine Testpflicht besteht im schulischen Kontext nicht mehr. Von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird bei Vorliegen von Erkältungssymptomen weiterhin die Testung in der Häuslichkeit empfohlen. Hierzu sind Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie sonstigem an Schule beschäftigten Personal in regelmäßigen durch die Schulleitung, in eigenständig zu bestimmenden Abständen, Selbsttests mit in die Häuslichkeit zu geben. Vor diesem Hintergrund werden die Schulen durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung sowie die Staatlichen Schulämter mit Selbsttests ausgestattet. Eine gesonderte Ausgabe hat jeweils vor den Ferien zu erfolgen.

4. Kein Betretungsverbot
Ein Betretungsverbot bei Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 besteht nicht mehr. Ein solches kann auch nicht pauschal mit Bezug auf das Hausrecht ausgesprochen werden.

5. Phasenmodell
Das erweiterte Phasenmodell findet weiterhin Anwendung. Zunächst ist dieses auf den Zeitraum bis zum Beginn der Osterferien beschränkt. Darüber hinaus wird das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung je nach aktueller Lage entscheiden, inwiefern das Phasenmodell zur Absicherung des Unterrichtsbetriebs weiterhin wirksames Mittel ist.