Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
das Corona-Beschulungsmodell für krankheitsbedingte Einschränkungen des Schulbetriebes gilt ab 19.12.2022 auch für andere krankheitsbedingte Notsituationen.
Ich gebe Ihnen die Informationen des Landessschulrates in Auszügen, die Grundschule betreffend, zur Kenntnis.
Bitte beachten Sie auch das Schema zu dieser Thematik!
„Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
das Phasenmodell hat sich als geeignetes Instrument zur Reaktion auf coronabedingte Einschränkungen bei der Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes bewährt. Aufgrund der saisonal bedingten Krankheitswelle bestehen derzeit an einigen Schulen im Land zusätzliche Herausforderungen bei der Absicherung des Unterrichtes. Um diesem Umstand begegnen zu können, wird ab dem 19.12.2022 der Anwendungsbereich des Phasenmodells auf weitere krankheitsbedingte Einschränkungen erweitert. Das bedeutet: Soweit der Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung aufgrund der Erkrankung von Lehrkräften (über COVID-19 hinaus) eingeschränkt ist (Phase 2), kann der Unterricht: - in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz,...
Sobald der Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung wegen der Erkrankung von Lehrkräften stark eingeschränkt ist (Phase 3), erfolgt der Unterricht: - in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 grundsätzlich als Präsenzunterricht (sonst Notbetreuung), ….
Die erweiterte Anwendung des Phasenmodells gilt zunächst bis zum Ende des ersten Halbjahres des aktuellen Schuljahres.“
S. Wagner
Schulleiterin